Gotteslästerung verboten!

Nach dem Artikel §166 des deutschen Strafgesetzbuches ist es verboten, Religionen zu beschimpfen. Dabei wird es den Multikulti-freundlichen Villenbesitzern, also Richtern und Politikern, überlassen, zu entscheiden, was Kritik und was Beschimpfung nach Artikel 166 ist. Sie, mein lieber Atheist, sollten also zum Schutz Ihrer „Freiheit“ s‘ Maul halten und sich nicht kritisch, analytisch oder ironisch über ein Märchen oder Ideenkonstrukt äußern, denn es droht eine dreijährige Gefängnisstrafe oder eine empfindliche Geldstrafe. Wer hätte gewusst, wie undemokratisch die deutsche Verfassung ist?

Über ruthwitt

Politikwissenschafterin.
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